Einsatz für Menschen auf der Flucht

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(Bild: BDKJ-Bundesstelle)

Der zweite Teil des Fachkräfteaustauschs führt die Teilnehmenden in die serbische Hauptstadt Belgrad. Serbien ist spätestens im Jahr 2015 als Transitland auf der Balkanroute in einen breiteren Fokus der Öffentlichkeit geraten. Seit dieser Zeit haben sich nur wenige Migrantinnen und Migranten entschlossen, sich in Serbien eine Zukunft aufzubauen und die notwendigen Schritte dafür, beispielsweise mit dem Stellen eines Asylantrags, zu setzen. Die Menschen auf der Flucht zu unterstützen, hat sich das Belgrade Centre for Human Rights (BCHR) seit dem Jahr 2012 zum Ziel gesetzt.

Die bereits im Jahr 1995 gegründete Organisation mit ihren 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat es sich zur Aufgabe gemacht, den geflüchteten Menschen unmittelbare Hilfe zur Erlangung eines Aufenthaltstitels zukommen zu lassen. Dabei wird das Büro von zehn Anwältinnen und Anwälten unterstützt, die ihre Mandantinnen und Mandanten nach erfolgter Aufenthaltslegalisierung auch auf deren Weg in Ausbildung und Beruf zur Seite stehen. Serbien ist nach wie vor ein Transitland und so halten sich in ganz Serbien lediglich ca. 4.000 geflüchtete Menschen auf. Von diesen wurden wiederum lediglich 100 Personen als Flüchtlinge anerkannt.

Um diesen Menschen auf Dauer eine Perspektive zu bieten, ist das BCHR seit dem Jahr 2014 dabei, die Zusammenarbeit mit der Regierung auf diesem Gebiet zu verstärken, um beispielsweise das Erziehungssystem auch für geflüchtete Kinder zu öffnen. Seither konnten 630 von insgesamt 1.050 Kindern am Unterricht an Grund- und Mittelschulen teilnehmen. Daneben steht das BCHR der Regierung seit dem Jahr 2015 als Kooperationspartner bei der Implementierung formal-rechtlicher Rahmenbedingungen eines Migrationssystems sowie der Festlegung eines humanitären Status mit Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Sozialsystemen zur Seite und hat Zugang zu den landesweit 18 Transitzentren. Neben diesen Aktivitäten im Migrationsbereich begleiten 20 Fachanwälte die Justizreform und sind als Rechtsbeistand in Strafverfahren tätig. Allein beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind an die 200 Klagen gegen die Republik Serbien, u.a. wegen der Anwendung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, anhängig.

All den Bemühungen um einen raschen EU-Beitritt, wie vom serbischen Innenminister mit dem Jahr 2025 anvisiert, zum Trotz liegt offensichtlich noch eine Menge Arbeit vor den Verhandlungspartnern. Einen Überblick dazu kann der durch das Centre jährlich herausgegebene Menschenrechts- und Asylbericht verschaffen.

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