Beispiel Erasmus+: So funktioniert Jugendpolitik auf europäischer Ebene

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Foto: Guillaume Perigois on Unsplash

Das Erasmus-Programm ist gut bekannt. Jetzt soll es teilweise erneuert werden und das läuft in einem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ab. Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zu einer Einigung kommen, damit ein Gesetz beschlossen wird.

Entscheidend dabei ist natürlich das Geld: Die Europäische Union hat zwei miteinander eng verbundene Haushaltspläne. Zum einen gibt es den „klassischen“ Haushalt, wie er auch vom Deutschen Bundestag für die Bundesrepublik beschlossen wird und der die geplanten Einnahmen und Ausgaben des nächsten Kalenderjahres beinhaltet. In der EU gibt es daneben den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), in dem die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die nächsten sieben Jahre festgehalten werden. Der derzeitige MFR gilt von 2013 bis Ende 2020, weshalb in den letzten Jahren ein neuer MFR für die Jahre 2021 - 2027 aufgestellt werden musste.

Wieso das Erasmus-Programm jetzt Erasmus+ heißt…

Das Erasmus-Programm wurde bereits 1987, damals noch durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eingeführt. Deshalb gab es bereits eine „Vorlage“ für das Programm aus dem Jahr 2013. Weil die Europäische Kommission aber wissen wollte, wie man das Programm verbessern könnte, gab es 2017 ein Konsultationverfahren, bei dem Bürger*innen und Organisationen ihre Ansichten und Verbesserungsvorschläge äußern konnten. Auch wir als BDKJ haben uns damals daran beteiligt. Gleichzeitig hörte sich die Europäische Kommission bei den Mitgliedsstaaten und im Europäischen Parlament um, welche Änderungen diese sich wünschen würden. Aus all diesen Interessen entwickelte die Kommission dann einen Vorschlag, den sie im Mai 2018 dem Europäischen Parlament vorlegte. Darin sah sie von 2021 bis 2027 eine substanzielle Erhöhung auf insgesamt 30 Mrd. Euro zur Finanzierung des Programmes vor.

So hat sich der BDKJ an der Position des EU-Parlaments beteiligt

Das Europäische Parlament behandelte den Vorschlag in erster Lesung (debattierte also darüber) und beauftragte federführend den Ausschuss für Kultur und Bildung, die Position des Parlaments auszuarbeiten. In dieser Phase brachte das Europabüro für Katholische Jugendarbeit und Erwachsenenbildung mit dem BDKJ und anderen Interessierten, wie der Evangelischen Kirche Deutschlands einen Änderungsantrag ein, mit dem wir die den Vorschlag für die Jugendarbeit weiter verbessern konnten. Schließlich stimmte das Europäische Parlament ab und erhöhte die vorgesehenen Mittel sogar auf 40 Mrd. Euro, um die zahlreichen Programmerweiterungen und insbesondere ein inklusiveres Erasmus+ zu ermöglichen.

Parlament, Rat und Kommission – jetzt wird verhandelt!

Der Rat der Europäischen Union, in dem die zuständigen Minister*innen der Mitgliedsstaaten sitzen und der einem Gesetzesvorschlag ebenfalls zustimmen muss, war mit diesen Änderungen des Europäischen Parlaments jedoch nicht einverstanden und brachte eigene Änderungen ein. In diesen Fällen gibt es zwischen Kommission, Parlament und Rat den sogenannten Informellen Trilog: Dort handeln die drei EU-Institutionen einen Kompromissvorschlag aus, der von allen mitgetragen werden kann.

An diesem Punkt kam das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken, weil sich die Regierungen der Mitgliedsländer in Europa nicht darauf einigen konnten, wie viel sie von 2021 bis 2027 in den Haushalt der EU einzahlen würden. Deshalb scheiterte im Februar 2020 eine Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen, von dem die Mittel für Erasmus+ und damit die gesamte Entscheidung über das Erasmus+ - Programm abhängig sind. Erst im Juli konnten sich die Staats- und Regierungschefs  zusammen mit einen Corona-Hilfsfond auf den Mehrjährigen Finanzrahmen einigen. Allerdings reduzierten sie die Mittel für Erasmus+ darin auf 21,2 Mrd. €.

Fast am Ziel…

Wie geht es nun weiter? Derzeit sind Parlament, Kommission und Rat der EU wieder in Verhandlungen, um sich auf die Mittel zu einigen. Abgesehen davon ist das Programm beinahe fertig verhandelt und würde bei einer Einigung in finanziellen Fragen schnell beschlossen. Als BDKJ setzen wir uns dafür ein, dass möglichst viel Geld für die Mobilität junger Menschen bereitgestellt wird und Anfang 2021 keine Förderlücke entsteht, falls es keine rechtzeitige Einigung geben sollte.

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