Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sexualisierter Gewalt gehört neben Präventions- und Interventionskonzepten auch die Aufarbeitung von zurückliegendem Unrecht. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) richtet dazu eine Kommission ein.
Mit einer Aufarbeitungskommission stellt der BDKJ sicher, dass mögliche in der Vergangenheit begangene Taten sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den katholischen Jugendverbänden ans Licht kommen und das Leid der Betroffenen entsprechend anerkannt wird. Das wurde am Samstag, 25. Juli, auf der BDKJ-Hauptversammlung beschlossen. „Im BDKJ haben wir uns in den vergangenen Jahren intensiv mit Fragen von Prävention und Intervention in der katholischen Kinder- und Jugendarbeit auseinandergesetzt. Zu einem gerechten Umgang mit sexualisierter Gewalt im Sinne der Betroffenen zählt aber auch ein Konzept zur Aufarbeitung in der Vergangenheit begangenen Unrechts“, sagt BDKJ-Bundesvorsitzende Lisi Maier. „Dazu haben wir in den vergangenen zwei Jahren einen intensiven Austausch mit Betroffenen, deren Vertretungen, Wissenschaftler*innen und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs geführt.“
Die Kommission besteht aus acht gewählten Expert*innen, von denen mindestens vier kein aktuelles Mandat in einem Jugend- oder Diözesanverband des BDKJ haben, einem Mitglied des BDKJ-Bundesvorstand und einem*einer Referent*in der BDKJ-Bundesstelle. Expert*innen aus Betroffenenorganisationen und weiteren Fachstellen sollen regelmäßig zur Beratung hinzugezogen werden.
Mit der Einrichtung einer solchen Aufarbeitungskommission zu sexualisierter Gewalt ist der BDKJ Vorreiter innerhalb der katholischen Organisationen. Die 2018 veröffentlichte MHG-Studie zeigte das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und Ordensangehörige.
Zum Beschluss "Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt"...