Wer wählt freiwillig Pflicht? Dazu haben sich die 40 Teilnehmer*innen und Expert*innen bei dem gestrigen Diskussionsabend im Rahmen der Generation jetzt! ausgetauscht. Intensiv diskutierten sie über die Forderung nach einer Einführung eines Pflichtjahres und der Vision eines Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst.
Nach zwei fachlichen Inputs durch den Verfassungsrechtler und Autor Prof. Dr. Bernhard Schlink (“Der Vorleser”) sowie Philipp Soggeberg (FSD Bistum Münster gGmbH) zu den möglichen Ausgestaltungen eines freiwilligen gegenüber einem verpflichtenden sozialen Dienst diskutierten die beiden gemeinsam mit den weiteren Podiumsteilnehmer*innen Gregor Podschun (BDKJ-Bundesvorsitzender), Antonia Schwarz (FSJlerin beim BDKJ Speyer) sowie Sigrid Ophoff (Lebenshilfe Aachen FeD GmbH).
Es wurde deutlich, dass eine Dienstpflicht weder realistisch umsetzbar noch als gesellschaftlich erstrebenswert zu bewerten ist. Einig waren sich die Teilnehmer*innen in der Notwendigkeit, einen Aufwuchs des sozialen Engagements für den demokratischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
Insofern bekräftigt der BDKJ sein Bekenntnis zum überverbandlichen Visionspapier “Freiwilligendienste 2030” auf Grundlage des Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung 2024. Statt einer Dienstpflicht braucht es einen Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes, ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföG-Niveau sowie eine einladende Informations- und Beratungskampagne des Bundes an alle Schulabgänger*innen zu den Möglichkeiten des gesellschaftlichen Engagements. „Egal, ob soziale, ökologische, kirchliche oder kulturelle Dienste, ob im In- oder Ausland oder der Wehrdienst – in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft müssen sie alle freiwillig sein!”, sagt BDKJ-Bundesvorsitzender Gregor Podschun.