MINIS und der BDKJ?!

Im Mai 2017 hat die BDKJ-Hauptversammlung die Bundesordnung geändert und u.a. auch die Grundlagen dafür geschaffen, dass Ministrant*innen – genauso wie andere katholische Gruppierungen – grundsätzlich voll und ganz Mitglied im BDKJ werden können.

Vorausgegangen war die Einsicht, dass es gut ist, wenn sich der BDKJ für all diejenigen öffnet, die jugendverbandliche Prinzipien leben wollen, weil diese sinnvoll für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Interessenvertretung sind. Außerdem würden neue Gruppen mit ihren jeweiligen Besonderheiten den BDKJ vielfältiger und bunter machen.

Gleichzeitig gab es in einzelnen Diözesen bereits gute Erfahrungen mit Ministrant*innen, die zwar als Jugendorganisation Mitglied im BDKJ waren, aber dort schon seit langem mit vollen Rechten und Pflichten als Jugendverband mitwirken wollten.

Nachdem die AG Minis auf Bundesebene ein Strategiepapier zum Verhältnis von Minis und Jugendverbänden erstellt hat, legt sie nun eine Arbeitshilfe vor, die sich an Verantwortungsträger*innen der Ministrant*innen und der Jugendverbände richtet. Also an Leiter*innen vor Ort und auf der Regional- bzw. Diözesanebene.

Die Arbeitshilfe findet hier unten auf der Seite. Bestellt werden kann sie im Referat für Kirchenpolitik und Jugendpastoral bei Frau Martina Pickhardt (mpickhardt[at]bdkj.de).

Von der Fachstelle Minis aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart wurden uns freundlicherweise Mustersatzungen für Minigruppen zur Verfügung gestellt. 

Downloads

Arbeitshilfe MINIS und der BDKJ?!

Was machen Minis eigentlich?

Mustersatzung Ministrant*innen im Dekanat

Mustersatzung Ministrant*innen in Gemeinden

Kontakte

Gregor Podschun

BDKJ-Bundesvorsitzender
Tel. 02 11 / 46 93 - 162
podschun[at]bdkj.de