Fahrtkostenerstattung

Regelung für Veranstaltungen der BDKJ-Bundesstelle

Allgemein


Für die An- und Abreise zu folgenden Veranstaltungen der BDKJ-Bundesstelle können Fahrtkosten erstattet werden:

  • Sitzungen des Hauptausschusses und aller weiteren satzungsgemäßen Ausschüsse;
  • Mitgliederversammlungen und Sitzungen von Arbeitsgruppen, die von den Organen des BDKJ-Bundesverbandes (BDKJ-Hauptversammlung, BDKJ-Hauptausschuss, BDKJ-Bundeskonferenz der Jugendverbände, BDKJ-Bundeskonferenz der Diözesanverbände, Bundesfrauenkonferenz) eingerichtet wurden; 
  • sowie die BDKJ-Hauptversammlung und BDKJ-Bundeskonferenzen.

Fahrtkosten für die Teilnahme an Fachtagen oder anderweitigen nicht o.g. Veranstaltungsformaten können nicht durch die BDKJ-Bundesstelle erstattet werden. Hierauf wird im Vorfeld bei der Einladung/Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung entsprechend hingewiesen. 

Erstattungsbeträge


Grundlage für die Erstattung etwaiger Fahrtkosten ist die allgemeine Regelung zu Fahrtkostenerstattungen der BDKJ-Bundesstelle entsprechend nachstehend genannter maximaler Erstattungsbeträge. Erstattet werden können je Teilnehmer*in:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn, ÖPNV) zur Hin- und Rückfahrt 2. Klasse zusammen bis max. 121,80 € (= aktueller Preis Veranstaltungsticket der DB) und wenn Rabattierungen (Bahncard 25/50/100, Großkundenrabatt o.ä.) genutzt wurden oder der Sparpreis gebucht wurde.
  • Fahrtkosten bei PKW-Nutzung 0,07 € je Kilometer, jedoch bis max. 60,00 € für Hin- und Rückfahrt zusammen.

Mit Blick auf Deine Fahrtkosten weisen wir darauf hin, dass für Buchungen mit der Deutschen Bahn mögliche Preisvergünstigungen (Sparpreise, Bahncard 25/50/100, Rabattierungen; Veranstaltungticket u.a.) zu nutzen sind. Wir empfehlen eine frühzeitige Buchung und ggf. die Nutzung des Veranstaltungstickets der Deutschen Bahn.

Fahrtkostenabrechnung


Die Abrechnung und Rückerstattung von Fahrtkosten erfolgen im Nachgang der jeweiligen Veranstaltung. Das entsprechende Fahrtkostenformular muss je Teilnehmer*in spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung bei der BDKJ-Bundesstelle eingereicht werden (pdf-Datei inkl. Fahrkarten).

Regelung bei Teilnahmeabsage


Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung der BDKJ-Bundesstelle abgesagt werden müssen, so können keine Fahrtkosten durch den/die Teilnehmer*in zur Erstattung durch die BDKJ-Bundesstelle geltend gemacht werden. Etwaige entstandene Fahrt- und/oder Stornokosten werden nicht durch die BDKJ-Bundesstelle erstattet und sind von dem/der Teilnehmer*in und/oder den entsendenden Verbänden zu tragen.  

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