BDKJ begrüßt die geplante Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes

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"Ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von queeren Personen und die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Vielfalt"


(Düsseldorf, 19. Dezember 2022) Der BDKJ setzt sich als Dachverband der katholischen Kinder- und Jugendverbände schon lange in Kirche und Gesellschaft für eine Gleichstellung aller Geschlechter in ihrer Vielfalt ein. Daher unterstützt der BDKJ-Hauptausschuss die Pläne der Bundesregierung, das diskriminierende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.

"Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von queeren Personen und die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Vielfalt, für die wir uns als Verband in Gesellschaft und Kirche schon lange einsetzen", betonte BDKJ-Bundesvorsitzender Gregor Podschun. "Wir halten fest, dass die Pläne für das Gesetz, entgegen der Kritik, keine Gefahr für Kinder und Jugendliche oder eine Form der Indoktrinierung darstellen. Vielmehr wird das Selbstbestimmungsgesetz vor allem dazu beitragen, dass Menschen in ihrer Identitätsfindung leben und sein können, wie sie leben möchten und sind – gerade auch Kinder und Jugendliche", verdeutlicht Podschun die Haltung des Dachverbandes der katholischen Kinder- und Jugendverbände.

"Das Recht auf Selbstbestimmung gilt nicht erst mit 14 oder 18 Jahren, sondern für alle Menschen gleichermaßen und somit auch für alle Kinder und Jugendlichen"

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend sieht allerdings auch noch Handlungsbedarf beim Gesetzentwurf der Bundesregierung. Denn Jugendliche unter 18 Jahren können nach den derzeitigen Plänen zwar selbst die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, sind aber auf die Zustimmung der Sorgeberechtigten angewiesen. Kinder können nach den Eckpunkten der Bundesregierung die Erklärung nicht abgeben, dies können nur die Sorgeberechtigten für sie vornehmen. "Wir sind überzeugt, dass Kinder und Jugendliche unabhängig ihres Alters für sich selbst einstehen und ihre Identität erkennen und vertreten können und dass Altersgrenzen willkürlich gesetzt sind. Das Recht auf Selbstbestimmung gilt nicht erst mit 14 oder 18 Jahren, sondern für alle Menschen gleichermaßen und somit auch für alle Kinder und Jugendlichen", betont Gregor Podschun.

"Stimmungsmache" und "menschenfeindliche Äußerungen" gegen den Gesetzentwurf

"Leider beobachten wir, dass die gesellschaftliche Stimmung in Bezug auf das geplante Gesetz gezielt von trans*feindlichen Positionen und rechten Stimmen beeinflusst wird, die Unbehagen und Ängste schüren sowie Fehlinformationen verbreiten", betont der BDKJ-Bundesvorsitzende. "Auch aus einigen katholischen Kreisen nehmen wir dahingehende menschenfeindliche Äußerungen wahr. Dieser Stimmungsmache und Queerfeindlichkeit stellen wir uns konsequent entgegen."

Der BDKJ-Bundesvorstand wird eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erstellen und sich im Rahmen seiner Lobbyarbeit in der Politik und auch kirchenpolitisch weiterhin für die Selbstbestimmung von trans*Personen einsetzen.

Der Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses im Wortlaut steht zum DOWNLOAD zur Verfügung.

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