Maßnahmen zum Umgang mit Corona
Die Ausbreitung des Corona-Virus, das die Krankheit Covid-19 auslöst, macht weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich. Oberstes Gebot sind für uns der Schutz von Menschen, die durch das Virus besonders gefährdet sind.
Mit unseren Maßnahmen verfolgen wir folgende Ziele: - Erhalt der Handlungsfähigkeit des BDKJ und seiner satzungsgemäßen Organe
- Schutz und Sicherheit der handelnden Personen (Mitarbeitende, Außenvertretungen und Funktionsträger*innen),
- Solidarisches Verhalten gegenüber Dritten (u.a. Risikogruppen)
Deshalb haben wir folgende Maßnahmen beschlossen, die zunächst bis Ostern gelten:
Veranstaltungen, deren Veranstalter wir sind und die im Zeitraum bis Ostern stattfinden, werden von Seiten der BDKJ-Bundesstelle komplett abgesagt oder, soweit möglich, als Telefon- bzw. Videokonferenz durchgeführt. Veranstaltungen, die aufgrund (satzungs-)rechtlicher Vorgaben zwingend stattfinden müssen, sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, soweit sie nicht telefonisch oder per Video durchgeführt werden können. Wegen der Abrechnung von eventuell anfallenden Ausfallgebühren in den von uns bewirtschafteten Förderprogrammen ist Manuel Dahmen Ansprechpartner im Jugendhaus Düsseldorf (JHD). Auf der Webseite des DBJR findet ihr alle relevanten finanziellen Konsequenzen und Informationen für die Absage von Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich.
In den nächsten Wochen gilt es, nicht Hysterie zu schüren, sondern Besonnenheit zu bewahren. Die getroffenen Vereinbarungen der BDKJ-Bundesstelle und des Deutschen Bundesjugendrings sind weitestgehend identisch. Wir empfehlen Euch diese Handlungsempfehlungen auch auf Eure jeweiligen Situationen in den Diözesan- und Mitgliedsverbänden und die jeweiligen Geschäftsstellen zu übertragen.
Da die Situation weiterhin äußerst dynamisch ist, werden die BDKJ-Bundesvorsitzende in Absprache mit dem JHD und der afj in weiteren Krisensituationen die Maßnahmen entsprechend anpassen und Euch zeitnah darüber informieren.
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